Studimat
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Hilfe / FAQ

Wer auf der Suche nach dem passenden Studium ist, hat viele Fragen. Mit STUDIMAT möchten wir Sie in der Orientierungsphase unterstützen und Ihnen helfen, Antworten zu finden. Wir haben uns bemüht, unsere Seite gut verständlich zu gestalten und Ihnen bereits an verschiedenen Stellen Erläuterungen bereitgestellt. Trotzdem können bei der Nutzung von STUDIMAT Fragen aufkommen. Die häufig gestellten haben wir als FAQ auf dieser Seite für Sie gesammelt.

Was bedeuten "zulassungsbeschränkt" und "zulassungsfrei"?

Unter Numerus Clausus (NC, synonym für Zulassungsbeschränkung) versteht man Einschränkungen der Zulassung an Hochschulen. Der Ausdruck kommt vom Lateinischen numerus für "Zahl, Anzahl" und clausus für "geschlossen", und bedeutet "beschränkte Anzahl". Heute wird der Begriff meist für die kapazitätsbezogene Begrenzung der Zulassung in bestimmten Studienfächern beim Zugang zu einem Hochschulstudium verwendet. Fälschlicherweise wird der Ausdruck manchmal mit dem [numerischen] Zulassungskriterium gleichgesetzt (Notendurchschnitt, Testwerte u. a.), nach dem die Zulassung erfolgt. Nicht unter den Begriff fallen aber Eignungsfeststellungen wie sie beispielsweise für Sportschulen/-studien oder den Beleg einer künstlerischen Begabung selbstverständlich sind.

Als zulassungsfrei werden Studienrichtungen bezeichnet, in die man sich innerhalb der Bewerbungsphase sofort einschreiben kann. Studienrichtungen mit besonderen Zugangsvoraussetzungen (z.B. Eignungsprüfung) sind ebenfalls zulassungsfrei. Mit dem Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Eignungsprüfung oder am Eignungsfeststellungsverfahren ist die Einschreibung in diese Studienrichtungen ebenfalls möglich.

Bitte beachten Sie, dass die Bewerbung bei der Kombination von mindestens einem zulassungsbeschränkten und einem zulassungsfreien Studiengang zentral über das Bewerbungsportal von hochschulstart.de erfolgt. Allgemeine Informationen zum Dialogorientierten Serviceverfahren (DoSV) erhalten Sie auf der Homepage von hochschulstart.de.

Bewerbung für ein BA-Studium mit/ohne Zulassungsbeschränkung

Wie werden die Studienplätze nach Numerus Clausus (NC) vergeben?

Einige unserer Studienrichtungen sind zulassungsbeschränkt, d.h. für die Haupt- und Nebenstudienrichtung steht nur eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung, nicht jeder Bewerber wird automatisch zugelassen. Diese Studienplätze werden in einem Zulassungsverfahren nach den Kriterien Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung [HZB] (20 % der Plätze), ergänzendes Hochschulauswahlverfahren (60% der Plätze; einziges zugrunde liegendes Kriterium: Durchschnittsnote der HZB) und Wartezeit (20% der Plätze) vergeben.

Die Zulassungsbeschränkung wird synonym mit Numerus Clausus (NC) verwendet. Der Ausdruck kommt vom Lateinischen numerus für „Zahl, Anzahl“ und clausus für „geschlossen“, und bedeutet „beschränkte Anzahl“. Heute wird der Begriff meist für die kapazitätsbezogene Begrenzung der Zulassung in bestimmten Studienfächern beim Zugang zu einem Hochschulstudium verwendet. Fälschlicherweise wird der Ausdruck manchmal mit dem [numerischen] Zulassungskriterium gleichgesetzt (Notendurchschnitt, Testwerte u. a.), nach dem die Zulassung erfolgt.

Nicht unter den Begriff fallen aber das Eignungsfeststellungsverfahren der Kommunikationswissenschaft sowie die Eignungsprüfungen, wie sie für die Studienrichtungen Sport- und Bewegungspädagogik, Musikvermittlung, Musikerziehung oder Kunst üblich sind.

Bewerbung für zulassungsbeschränkte Studiengänge

Warum muss ich zwei Studienrichtungen (Haupt- und Nebenstudienrichtung) studieren?

Zwei-Fach-Bachelor

Das Bachelor-Studium an der Universität Erfurt umfasst eine Haupt- und eine Nebenstudienrichtung sowie das Studium Fundamentale. Für die Kombination des Studiengangs, bestehend aus Haupt- und Nebenstudienrichtung, gelten bestimmte Regeln.

In unserem Glossar finden Sie eine Defintion der Begriffe Zwei-Fach-Bachelor, Studium Fundamentale (StuFu), Hauptstudienrichtung und Nebenstudienrichtung. Für den Magister Theologiae ist das nicht notwendig.

Kombinationsregeln für den Zwei-Fach-Studiengang

Was bedeutet "mit/ohne Lehramtsrelevanz"?

Die Ausbildung zur Lehrerin bzw. zum Lehrer für die Grund-, Regel- und Berufsschule sowie zur Arbeit als Förderpädagogin bzw. Förderpädagoge erfolgt an der Universität Erfurt im Bachelor-/Master-Modell.

Für die Bewerbung in den Mastern of Education (Grundschule, Regelschule und Förderpädagogik) gelten besondere Zugangsvoraussetzungen, u.a. der Abschluss in einem einschlägigen Bachlor-Studium. Bachlor-Programme, die diese Voraussetzung erfüllen, d.h. im Anschluss zur Aufnahme eines Master-Studiums für die Ausbildung als Lehrer/in an der Universität Erfurt berechtigen, werden als "Bachelor mit Lehramtsrelevanz" bezeichnet.

Für Lehramtsinteressenten werden in unserem STUDIMATen deshalb ausschließlich die Fächer angezeigt, die jeweils im entsprechenden Master fortgeführt werden können und für die konkrete Kombinationsregeln beachtet werden müssen.

Obgleich die Bachelor-Programme mit Lehramtsrelevanz die Basis für das spätere Lehramtsstudium bilden, werden sie wie alle anderen Programme im Zwei-Fach-Bachelor studiert und müssen nicht zwingend in einem entsprechenden Master fortgeführt werden.

Über die Ausbildung für das Lehramt in berufsbildenden Schulen informieren wir Sie auf unserer Homepage.
Die Erfurt School of Education (ESE) an der Universität Erfurt steht Ihnen bei Fragen zur Ausbildung als Lehrer/in gern zur Verfügung.

Lehrer/in werden

Warum werden für die Auswahl "Lehramt" Unterrichtsfächer statt der Studiengänge angezeigt?

Studieninteressierte, die sich über ein Lehramtsstudium informieren, suchen in der Regel nach den Fächern, die sie später unterrichten können.

Unser Filter nach "Unterrichtsfächern" soll bei der Suche nach den passenden Bachelor-Studienrichtungen mit Lehramtsrelevanz, die Voraussetzung für das anschließende Master-Studium an der Universität Erfurt sind, unterstützen.

Lehrer/in an der Universität Erfurt werden

Warum kann ich einige Studienrichtungen nicht im ersten Schritt von STUDIMAT auswählen?

Die Bachelor-Studienrichtungen Evangelische Religionslehre, Management, Mathematik, Musikerziehung, Romanistik, Slawistik sowie Sport- und Bewegungspädagogik werden ausschließlich als Nebenstudienrichtung angeboten und müssen mit einer Hauptstudienrichtung kombiniert werden.

Im ersten Auswahlschritt von STUDIMAT muss die Hauptstudienrichtung ausgewählt werden. Wird die von Ihnen gewünschte Nebenstudienrichtung auch im zweiten Auswahlschritt nicht angeboten, ist sie nicht mit dem gewählten Hauptfach kombinierbar.

Zwei-Fach-Bachelor (Kombinationsregeln)

Was sind die Orientierungs- und Qualifizierungsphase?

Das erste Jahr (1. und 2. Semester) im Bachelor-Studiengang wird an der Universität Erfurt als Orientierungsphase bezeichnet, in der sich die Studierenden mit dem Prüfungs- und Universitätssystem vertraut machen und die Studienrichtung kennenlernen sollen. Der Wechsel von Haupt- und Nebenstudienrichtung ist bis zum Ende der Orientierungsphase möglich.

Die Qualifizierungsphase umfasst das zweite und dritte Studienjahr (3. bis 6. Semster) und wird im Hauptfach mit einer Bachelor-Arbeit abgeschlossen. Über die jeweils zu absolvierenden Module und zu erbringenden Leistungspunkte geben die Prüfungsordnungen Auskunft.

Prüfungsordnungen

Warum kann ich den Magister Katholische Theologie nicht über STUDIMAT auswählen?

Anders als bei unseren Bachelor-Studienrichtungen handelt es sich bei diesem zehnsemestrigen Magister-Studiengang um ein Studium im traditionellen einstufigen Studiensystem. Der erfolgreiche Abschluss berechtigt zur Promotion. Ein Master-Studium kann jedoch ebenfalls angeschlossen werden.

Hinweis: Diese Studienrichtung kann nicht mit unseren Bachelor-Studienrichtungen kombiniert werden.

Magister Katholische Theologie

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Quelle: https://was-studieren.info/informationen/hilfe-faq